Courtage verbieten

17.10.2009 – Es wird wieder die falsche Sau durchs Dorf getrieben Entscheidend für den Verbraucherschutz ist doch nicht die Schaffung eines weiteren neuen Berufsbildes, sondern eine tiefgreifende Änderung des aktuellen Abschlusscourtage-Systems.

Wenn es Versicherungs-Gesellschaften und den Emittenten von Kapitalanlageprodukten untersagt wird, Abschlusscourtagen in ihre Produkte einzukalkulieren und an die Vermittler auszukehren, wird sich das Thema Qualifikation ganz von alleine lösen. Durch ein solches Verbot wäre der Verbraucher gezwungen, ein Honorar zu entrichten.

Dies würde bedeuten, dass er sich die Qualifikation des Beraters genauer anschaut, weil er diesen auch direkt bezahlen muss. Wer würde dann schon einem Feierabend-„Vermögensberater“ mit Schmalspurausbildung einen Stundensatz von 150 Euro überweisen, wenn er für den gleichen Betrag einen Diplom-Volkswirt als Berater beauftragen kann?

Der ganze Schamott in der Finanz- und Versicherungsbranche würde endlich ausgekehrt werden und vom Markt verschwinden. Das wäre das Ende für Glücksritter im Maklermarkt, Einfirmenvertreter und gering qualifizierte Strukturvertriebler.

Die Diskussion kann nicht sein, ob wir ein weiteres definiertes Berufsbild benötigen oder ob Honorarberatung gestärkt werden muss. Die Lösung muss endlich diskutiert werden, nämlich: Wie kann umgesetzt werden, dass die Zahlung von Courtagen durch Produktgeber verboten wird und die Vergütung der Privatautonomie zwischen Verbraucher und Beratungsunternehmen unterliegt.

Markus Mohr

mohr@confido-service.com

zum Artikel: „Qualifikations-Anforderungen für unabhängige Finanzberater”.