4.9.2025 – Aber geht es bei dem „Rückabwicklen von unrentablen Lebensversicherungen” seit Langem schon nicht mehr um falsche Formulierungen im Widerrufsrecht, sondern vielmehr um die Punkte: „Wucher” in den Kosten, „falsche Deklaration der Überschüsse”, „unlauterer Wettbewerb, wie der Vertrag zu Stande kam”, „fehlerhafte Darstellung der Überschüsse in Bezug auf das Gesamtergebnis der Versicherer” et cetera und nicht nur um fehlende Teile in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen? Somit bleibt der „ewige Widerruf” doch bestehen!
Dennis Wolfram
zum Artikel: „Bundesregierung beschließt Aus für „Widerrufsjoker“ bei Lebensversicherungen”.