Der Rauchmelder dient dem Schutz von Personen und nicht dem Schutz von Gebäuden

11.3.2026 – Der Rauchmelder dient dem Schutz von Personen und nicht dem Schutz von Gebäuden. Zum Schutz von Gebäuden müssten Sprinkleranlagen eingebaut werden.

Als Rauchmelder eingeführt wurden, versuchten Versicherer, dies für sich nutzen und verbreiteten Panik bei Wohnungseigentümergemeinschaften. Man möge jetzt bitte keine schlafenden Hunde wecken.

Wie sieht es eigentlich aus, wenn aufgrund fehlerhafter Raumelder sich die Feuerwehr gewaltsam Zutritt zu einer Wohnung verschafft? Wer kommt dann für die beschädigte Wohnungstüre auf?

Erwin Daffner

daffner@gmx.de

zum Artikel: „So viele Haushalte sind ohne Rauchmelder – Was dies für den Versicherungsschutz bedeutet”.

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