21.11.2024 – Die vom PKV-Verband verbreiteten Erhöhungen beziehen sich nicht auf einzelne Tarife, sondern den gesamten Versicherungsschutz. Da sind es dann sicher keine fast 31 Prozent Erhöhung mehr.
Ältere und langjährig Versicherte zahlen durch ihre hohen angesammelten Alterungsrückstellungen sehr viel weniger als den Neuzugangsbeitrag zu ihrem erreichten Alter, infolge des daraus resultierenden monatlichen Nachlasses zu diesem Neuzugangsbeitrag.
Der Erhöhungsbeitrag bei einer Anpassung bemisst sich aber nach dem erreichten Alter. Steigt dieser Neuzugangsbeitrag also um zehn Prozent, der Kunde zahlt aber bisher nur die Hälfte des vorher aktuellen Neuzugangsbeitrags, so steigt alleine deshalb sein Beitrag um 20 Prozent.
Durch die weiteren Nachlässe ab Alter 65 aus den überrechnungsmäßigen Zinsen, dem Zehn-Prozent-Zuschlag und wie hier einer zusätzlich vereinbarten Beitragsermäßigung im Alter wird dieser Effekt noch etwa ab Alter 70 verstärkt, wenn die Mittel daraus vollständig ab 65 für lebenslange Nachlässe verbraucht sind.
Auch frühere Limitierungen aus Überschüssen verstärken diesen Effekt. Durch längere Lebenserwartung und gegebenenfalls Absenkung des Rechnungszinses kommt es zudem zu Reduzierungen der aus der Anrechnung der bisherigen Alterungsrückstellung möglichen Nachlässe.
Dies hat eine Expertenkommission des Deutschen Bundestages 1994 bis 1996 untersucht – auch in § 8a Abs. 2 der MB/KK ist dies so vereinbart. Es ist gesetzlich so festgelegt – und genau daran müssen sich die Aktuare halten.
Peter Schramm
zum Leserbrief: „Bei mir erhöht die Debeka um 31 Prozent”.