29.7.2025 – Endlich bringt es ein Versicherungsprofi auf den Punkt. Es herrscht sowohl bei Sachversicherern als auch bei Haftpflichtversicherungen der Wahn, alles durch versicherungseigene Prüfungsgesellschaften laufen zu lassen, wonach die tolle KI immer Abzüge vorschlägt, die weder hinterfragt werden, noch die Lage vor Ort oder gar das Schadenereignis vollumfänglich berücksichtigt werden.
Schlimmer noch, es wird auf eine Expertenprüfung hingewiesen, jedoch sitzt dort weit und breit weder ein Experte noch ein Sachverständiger. Es gab noch keinen Fall, in dem die Expertise, Ausbildung, Qualifikation oder Zulassung als Gutachter der Prüfer je offengelegt wurde.
Fazit: Versicherer kürzen, was das Zeug hält, und wer geht schon dagegen vor Gericht vor? Meist sind es ja die zugegeben vielen Fälle bis zu 5.000 Euro. Insofern ist die Forderung nach nachvollziehbaren, einheitlichen und verbindlichen Prüfkriterien sowie einer Rücksprachepflicht bei Kürzungen nur zu unterstützen.
Andreas Bauer
zum Artikel: „Beauftragung von Prüfdienstleistern: Wird Schadenregulierung zum Glücksspiel?”.