Fragwürdige Untersuchung

8.9.2009 – Als Versicherungsmakler reinsten Wassers ist es mein Job, dem Kunden zu helfen, das für ihn Richtige zu kaufen. Das bedeutet, seine individuelle Situation zu erfassen und auszuloten, welche Form der Altersversorgung für ihn am besten geeignet ist.

Mit einer Vermittlungsleistung hat das zunächst einmal rein gar nichts zu tun. Dies allerdings wird von Verbraucherschützern und Ökotest geflissentlich übersehen.

Im Ergebnis muss man festhalten, dass die eigentliche Beratungsleistung, die den Kunden vor finanziellen Schäden bewahren und seine Altersversorgung sicherstellen soll, wieder einmal keinerlei Berücksichtigung in den Beurteilungen findet.

Die Gefahr, dass sich ein Kunde im Vorsorgedschungel mit all seinen gesetzlichen und steuerlichen Vorgaben und der Anbieterauswahl verzettelt und hinsichtlich seines realen Vorsorgebedarfes massiv verrechnet, ist ungleich größer. Die Bereitschaft der Verbraucher, ein separates Beratungshonorar zu zahlen, ist im Moment bei der großen Masse der Kunden jedoch nicht vorhanden.

Der Test zeigt jedoch: Für den Kunden macht es keinen Unterschied, ob er ein Beratungshonorar oder eine Provision bezahlt – es sei denn, er ist gewillt, die entsprechenden Risiken (Maklerhaftung) selbst zu tragen.

„Rosinenpickern” kündigen wir konsequent den Maklervertrag, da unser Service in anderen Bereichen (laufende Prüfung und Betreuung, Schadenbearbeitung et cetera) betriebswirtschaftlich quersubentioniert werden muss.

Jens-Dieter Dähndel

jens.daehndel@bwfirmengruppe.de

zum Artikel: „Wie das Honorar die Rendite mindert”.