25.10.2024 – Aus Sicht der Steuerzahler erscheint es indes höchst verantwortungsvoll, wenn Geringverdiener mit geringen gesetzlichen Renten diese durch Auszahlpläne bis Alter 85 deutlicher aufstocken können, auch wenn diese ab Alter 86 dann sozial aus Steuergeld unterstützt werden müssten.
Denn damit wird bei diesen Rentnern zunächst einmal bis zum Alter 85 erreicht, dass möglichst keine soziale Unterstützung mehr erforderlich wird. Dies wäre mit einer weit geringeren lebenslangen Rente ohne Auszahlplan nicht in dem Maße zu gewährleisten.
Die damit bis Alter 85 bei der sozialen Unterstützung eingesparten Steuergelder dürften dann bei Weitem ausreichen, um ab Alter 86 bei nach eventuellem Ende des Auszahlplans soziale Notlagen aufzufangen. Was ja nicht einmal eintreten muss, wenn die Anlagevermögen durch den Auszahlplan bei guter Ertragsentwicklung nicht aufgebraucht wurden.
Dies ist auch deshalb für den Steuerzahler besonders effizient, weil Geringverdiener erfahrungsgemäß eine im Schnitt bis zu zehn Jahre geringere Lebenserwartung als Gutverdiener haben. Bei dieser relevanten Gruppe also lohnt sich die Rechnung, auf Auszahlpläne zu setzen, für den Steuerzahler besonders, weil relativ seltener eine überdurchschnittliche Lebenserwartung erreicht wird.
Würde man diese Geringverdiener in lebenslange Renten zwingen, so müssten sie mit ihren weit geringeren durchschnittlichen Lebenserwartungen die Renten der langlebigen Gutverdiener subventionieren – und Männer diejenigen für Frauen.
Peter Schramm
zum Artikel: „Auszahlungsplan bis 85: Verantwortungsloser Umgang mit Steuergeldern”.