Für vorsätzliches Handeln hat man selber einzustehen

25.6.2013 – Wieso soll das Kollektiv für vorsätzlich herbeigeführte Leistungsfälle Anderer eintreten?

Für vorsätzliches Handeln hat man dann auch selber einzustehen. Bestandteil eines sehr guten Tarifes muss dieses Feature sicherlich nicht sein.

Stefan Wittmann

Stefan.Wittmann@voevers.de

zum Leserbrief: „Zwei konkrete Leistungsfälle wären zu Ungunsten der Versicherten ausgegangen”.

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