Gebührenordnung als Lösung

4.9.2009 – Die meisten Verbraucher können sich eine Honorarberatung gar nicht leisten, zumindest keine, von der ein qualifizierter Vermittler/Berater leben könnte.

Gleichsam einfach ist die Lösung: Eine einheitliche und für alle Marktteilnehmer verbindliche Gebührenordnung. Hierbei spielt es dann keine Rolle, ob Vermittler und Kunden Honorar- oder Courtagevergütung vereinbaren,

Wichtig ist nur, dass an Produkt „A“ nicht mehr oder weniger zu verdienen ist, als an Produkt „B“ oder „C“. Dann kann ein Vermittler gar keinen Kunden mehr übervorteilen, es kostet nämlich überall das Gleiche.

Beispiel: Kfz (nur) Beratung auf Honorarbasis zum Beispiel 120 Euro/Stunde Kfz-Verkauf (egal ob Vermittler oder Internet), 5 Prozent laufend für den Kfz-Verkauf und weitere Betreuung 5 Prozent laufend plus 2,5 Prozent Bestandsprovision.

Beraten und verkaufen darf nur, wer qualifiziert ist und haftet! Das Ganze orientiert am Marktdurchschnitt, mit von Aufwand und Vereinbarung abhängigen definierten Abweichungen nach oben und unten. Freie Wahlmöglichkeit zwischen Beratung, Kauf und Betreuung.

Zusätzliche Kosten/Vergütungen nur bei klar definierten Leistungen (Overhead Pool, etc.) und fertig. Es müssen also nur die „Ausnahmen“ von existierendem Regelfall weg, denn diese dienen nicht dem Allgemeinwohl, sondern nur der unangemessenen Bereicherung einzelner Interessengruppen.

Niemand kann arbeiten, ohne zu verdienen, wer mitmacht, rationalisiert sich letztlich selber weg.

Ralf Carsten Bechthold

info@rcbechthold.de

zum Artikel: „Taugt das Berufsbild eines Kapitalanlageberaters?”.