Gegen Auswüchse der Gebührenoptimierung

5.12.2013 – Mit dem Vorschlagsrecht des Rechtsschutz-Versicherers unter Einbeziehung einer variablen Selbstbeteiligung will man den Auswüchsen bei der Gebührenoptimierung von einer zunehmenden Zahl von Rechtsanwälten begegnen.

Mit zunehmender Tendenz ist den vergangenen Jahren zu beobachten, wie rechtsschutzversicherte Personen bei höheren Streitwerten in Zivilprozesse hineingezogen werden, deren Erfolgsaussichten äußerst gering sind, gleiches ist in Ordnungswidrigkeits-Verfahren zu beobachten.

Das Schwert der Rechtsschutzversicherer die Erfolgsaussichten nach den Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutz-Versicherung zu prüfen, hat sich in den meisten Fällen als zu stumpf erwiesen. Aus diesem Grund wird über die Vereinbarung einer Selbstbeteilung versucht, diesen Trend einzudämmen.

Wilfried Hartmann

wi_hartmann@t-online.de

zum Artikel: „BGH entscheidet Streit zwischen Anwälten und Huk-Coburg”.

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