12.9.2024 – Das wäre schön, wenn bei der Riester-Rente in der Rentenphase nur auf die „Rendite” Einkommensteuer anfiele und nur diese sich um zum Beispiel 20 Prozent Steuern vermindern würde.
Tatsächlich aber ist die gesamte Riester-Rente – auch die „Kapitalrückzahlung” – zu versteuern. Wenn man sie als „on top” rechnet, mit dem Grenzsteuersatz, der leicht auch 30 Prozent und mehr betragen kann. Dafür waren ja dann auch die Beiträge steuerfrei.
Peter Schramm
zum Leserbrief: „Das reicht nicht, um „riestern“ attraktiv zu finden”.