28.6.2024 – Es wurde leider kein Wort zur Voll- oder Doppelverbeitragung verloren. Dass es zu einer Verbeitragung jeglicher eigenverantwortlicher Vorsorge gekommen ist, ist ganz klar und eindeutig der Arbeitsanweisung des GKV-Spitzenverbandes der Krankenkassen zu verdanken. Und die SPD und die Verfassungsrichter haben diesen unglaublichen Vorgang nicht bemerkt.
Wie kann es sein, dass wir mit unseren Verträgen – Kapitallebensversicherungen nach § 40 b EstG – mit den Direktversicherungen, die es erst ab 2002 gibt, in einen Topf geworfen werden? Wir hatten keine Entgeltumwandlung, sondern eine Entgeltverwendungsabrede!
Wie kann es sein, dass, egal wer die Beiträge zahlt, es am Ende eine Betriebsrente ist? Einzig und allein, wer Versicherungsnehmer ist, zählt für die Verbeitragung.
Nein, dass kann und darf nicht sein. Die Verträge wurden abgeschlossen, wie es politisch gewollt war, und jetzt zahlen wir uns selbst eine Betriebsrente. Wir können den Krankenkassen jederzeit unsere Verträge zur Beitragsfreistellung vorlegen. Und man hätte uns 2018 direkt mit den Riester-Sparern gleichstellen können. Kapitallebensversicherungen nach § 40b EstG sind genauso besonders. Auch wir haben unsere Beiträge in der Ansparphase gezahlt.
Ingrid Wulff
zum Artikel: „Bundesregierung bringt Reform der Betriebsrenten auf den Weg”.