9.1.2014 – Ich verstehe Michael H. Heinz nicht ganz: Er argumentiert, die meisten Vermittler würden gar nicht mehr als 2,5 Prozent Provision erhalten.
Wo wäre dann das Problem für die vom Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.V. (BVK) vertretenen Vermittler, wenn die Abschlusskosten gesetzlich auf vier Prozent begrenzt würden? Das wäre doch nur ein Damm gegen die Höchstprovisionen, die vor allem an Strukturvertriebe bezahlt werden.
Für eine wirklich seriöse Beratung wäre eine Begrenzung sicher ein Fortschritt. Schaut man sich an, dass nahezu 75 Prozent aller Lebensversicherungs-Verträge nicht bis zum Ende durchgehalten werden, dann sollte sich der BVK anstatt für hemmungslos hohe Abschlussprovisionen besser für auskömmliche Bestandsbetreuungs-Provisionen einsetzen.
Gerhard Jüttner
zum Leserbrief: „Ungleichbehandlung der Versicherten”.