12.8.2009 – Dieses Urteil kann nur eine Konsequenz haben: Bei jedem Antrag ein ausführliches Protokoll und am besten im Beisein eines Juristen erstellen – und bei jedem Schaden das komplette Vertragswerk zur beanspruchten Versicherung vom Kunden nochmals auf jeder Seite mit dem Kommentar „zur Kenntnis genommen” unterschreiben lassen.
Nur dann wird das Gericht anerkennen, dass man den Kunden ausführlich und juristisch einwandfrei beraten und unterstützt hat. Ob dann ein Kundenmandat noch ertragreich ist, sollte jeder für sich selbst entscheiden.
H.-J. Kaschak
zum Artikel: „Neue BGH-Entscheidung zur Maklerhaftung”.