28.2.2025 – Es wäre sicherlich sinnvoll, sogenannte Kostenerstattungstarife getrennt von „normalen” Ergänzungstarifen ohne eine solche Inanspruchnahme von Kostenerstattungsverfahren zu testen.
Hintergrund ist, dass Leistungen und Beiträge erheblich abweichen. Gleiches gilt für die Vereinbarung des Kostenerstattungsverfahrens mit der zugrundeliegenden GKV. Auf derartige versicherungstechnische Besonderheiten sollte ein solcher Test hinweisen.
Michael Sturhann
zum Artikel: „Die besten Krankenzusatz-Tarife im Bereich Sehhilfe”.