9.12.2013 – Es macht in vielen Fällen Sinn, den Ombudsmann zunächst einzuschalten. Im einfachsten Fall kann zumindest die Verjährung unterbrochen werden, so dass mehr Zeit zum Beispiel für rechtliche oder gutachterliche Beratung oder die Formulierung einer Klage verbleibt.
Auch erhält der Beschwerdeführer meist doch eine qualifiziertere Antwort oder zusätzliche Informationen, die bei der Beurteilung des Falles und des weiteren Vorgehens oft helfen. Anschließend kann sogar noch eine Beschwerde bei der BaFin eingereicht werden, die gegebenenfalls auch noch weiterhilft, und sei es nur weitere Informationen und Gesichtspunkte liefert für die Entscheidung zum weiteren Vorgehen.
Zudem ist ja nicht von vornherein ausgeschlossen, dass der Ombudsmann doch eine annehmbare Lösung erreicht. Dabei ist das Beschwerdeverfahren beim Ombudsmann für den Versicherungsnehmer völlig kostenlos. Warum soll es also nicht genutzt werden, wenn auch nur irgendeiner der genannten Vorteile möglich erscheint, der Fall besser beurteilt werden kann und dadurch womöglich Zeitaufwand und Geld bei einer nachfolgenden Beratung gespart wird?
Nach der Antwort des englischen Königs Edward „Longshanks” in der für Schottland unglücklich ausgegangenen Schlacht bei Falkirk am 22. Juli 1298 auf die Frage, ob Bogenschützen ins Feld geschickt werden sollen oder zuerst die (zwangsverpflichteten) Iren in der ersten Reihe eingesetzt werden sollen: „Pfeile kosten Geld, die Iren kosten gar nichts!”
Peter Schramm
zum Leserbrief: „Marionette der PKV-Branche”.