29.11.2013 – Wenn ich die Ausführungen weiter spinne, heißt das doch im Umkehrschluss, dass die „erhebliche Überschreitung der Richtgeschwindigkeit” eine Art Verkehrsgefährdung darstellt. Dann frage ich mich, warum nicht generell 130 km/h gelten? Warum gibt es dann keine Geschwindigkeits-Kontrollen auf Autobahnen ohne Geschwindigkeits-Begrenzung?
Und was ich gar nicht verstehen kann, der Unfallverursacher fährt von der Einfädelungsspur direkt auf die Überholspur, ohne auf den erfahrungsgemäß deutlich schnelleren Verkehr auf der linken Spur zu achten. Das ist für mich absolut rücksichtslos. Zugegeben, der Schnellfahrer geht auch ein erhöhtes Risiko ein, aber er begeht rechtlich keinen Verkehrsverstoß. Wie kann es dann sein, dass er bestraft wird?
Die 40 Prozent Schuldzuweisung sind eine Strafe. Und in der Quotelung wird der Verursacher für seine rücksichtslose Fahrweise quasi belohnt. Das zeigt die Höhe der Quotelung zwischen vorsätzlichem Verkehrsverstoß und bislang erlaubter Geschwindigkeit.
Das wiederum ist eine Ermunterung für selbsternannte Verkehrspolizisten, Besserwisser und Sonntagsfahrer, künftig noch rigoroser gegen die „bösen” Schnellfahrer mit ihren dicken Kisten anzugehen. Einfach mal auf die linke Spur gezogen, möglichst ohne Blinker... Wenn’s schief geht, bekommt der andere ja eine Mitschuld.
Letztendlich werden künftig bei einem Unfall quasi alle bestraft, auch die ordentlichen Fahrer, denn irgendwie war man bei einem Unfall immer zu schnell gefahren.
Rainer Klag
zum Artikel: „Wenn die freie Fahrt für freie Bürger mit einem Unfall endet”.