Lediglich höhere Witwen-/Witwerrente

29.7.2009 – Ich muss zustimmen, dass der Hinweis auf das „Sterbevierteljahr“ hier irreführend ist. Es handelt sich nicht etwa um eine generelle Weiterzahlung der Altersrente für drei Monate über den Tod hinaus.

Das „Sterbevierteljahr“ ist eine Regelung innerhalb der Witwenrente und Witwerrente und bedeutet nur, dass der hinterbliebene Ehegatte für drei Monate statt der geringeren Witwenrente die volle Altersrente erhält und erst nach Ablauf der drei Monate die geringere Witwenrente gezahlt wird. Hinterlässt der/die Verstorbene also keinen Ehepartner, so gibt´s auch kein „Sterbevierteljahr“.

Mark Saßmannshausen

m.sassmannshausen@o2online.de

zum Artikel: „Rente zurückgefordert”.

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