Letztendlich von Vorteil für die Versicherten

28.7.2009 – Eine strengere Risikoprüfung – wie bei Allianz – könnte zu günstigeren Tarifen führen.

Durch das Tarifwechselrecht aber konnten Altkunden, die wegen weniger strenger Risikoprüfung schlechtere Risiken darstellen, in den günstigen neuen Tarif wechseln, der gar nicht für ihr hohes Risiko kalkuliert war. Entweder die neuen Tarife erwiesen sich dann als instabil wegen der Beitragsanpassungen durch Leistungsanstieg infolge der zunehmenden Wechsel aus den Alttarifen.

Oder der neue Tarif wurde gleich entsprechend hoch kalkuliert, um diese Wechsel auch noch aufzufangen. Zumal neue individuelle Risikozuschläge für Vorerkrankungen auch nur für Mehrleistungen des neuen Tarifes erhoben werden dürfen.

Ein fairer Tarifstrukturzuschlag bietet nun die Chance, branchenweit ohne diese Nachteile preiswertere Tarife mit strengerer Risikoprüfung anzubieten. Aus dieser Sicht ist das Urteil zu begrüßen.

Langfristig stellt es auch für die Altkunden keinen Nachteil dar, weil der Tarifstrukturzuschlag durch die stabilere günstige Prämienkalkulation aufgefangen wird. Nach meiner Erfahrung wird das Tarifwechselrecht bei Allianz dadurch nicht ausgehebelt und es verbleiben faire Vorteile.

Peter Schramm

info@pkv-gutachter.de

zum Artikel: „Allianz erringt juristischen Sieg im Aktimed-Streit”.