20.11.2012 – Eigentlich erschreckend, dass die Versicherungs-Gesellschaften knapp 30 Jahre nach dem Sachwalter-Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) offensichtlich noch immer nicht verstanden haben, was ein Versicherungsmakler ist und welche Aufgaben er hat.
Es wurde höchste Zeit für dieses Urteil – ich werde mir sofort neue Textbausteine anlegen, in denen ich das Urteil vorsichtshalber mit nenne!
Es kann nicht sein, dass in Zeiten immer knapper werdender Margen die Versicherer, entweder durch Ignoranz oder Unwissenheit, einem Versicherungsmakler die Arbeit unnötig erschweren. Das verursacht schließlich nicht nur Kosten beim Makler, sondern auch bei der Gesellschaft und damit letzten Endes beim Kunden.
Vielleicht verstehen in zehn bis 20 Jahren dann auch die letzten Gesellschaften, dass Versicherungsmakler ihre Kunden sind – nicht deren Vermittler und auch nicht deren Gegner! Denn schließlich vermittelt der Makler zwischen Kunde und Gesellschaft und ist, wie das erwähnte BGH-Urteil vor vielen Jahrzehnten bereits klar gestellt hat, treuhänderähnlicher Sachwalter des Kunden.
Joachim Haid
zum Artikel: „Rechtsstreit um Maklervertrag”.