Mehr als ein Rechenexempel

9.1.2014 – Für bestehende Verträge bleiben die Garantiezinsen unverändert. Ein niedrigerer Rechnungszins für das Neugeschäft wirkt sich auf den gesamten Zinsbedarf des Unternehmens umso stärker aus, je höher das Neugeschäft in Relation zum Bestand ist.

Wenn das Produkt so unattraktiv wird, dass das Neugeschäft einbricht, fällt der gesamte Zinsbedarf langsamer als ohne die weitere Absenkung. Die Entscheidung ist also mehr als ein Rechenexempel und sollte gut abgewogen werden.

Neben dem Ende der Niedrigzinsphase (die sich nicht verordnen lässt) und einer erfolgreichen Kapitalanlagepolitik ist ein möglichst großer Zugang an Verträgen mit 1,75 Prozent Rechnungszins das beste Rezept für die Branche.

Dietmar Neuleuf

d.neuleuf@gmx.de

zum Artikel: „Aktuare empfehlen deutliche Senkung des Rechnungszinses”.

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