Neue Gerechtigkeitslücke tut sich auf

30.11.2013 – Der von der SPD sicherlich gutgemeinte und in die Koalitionsvereinbarung eingebrachte Vorschlag, langjährigen Versicherten – wie früher – ab dem Alter 63 wieder eine ungekürzte Altersrente zukommen zu lassen, führt meines Erachtens wieder zu einer neuen Ungerechtigkeit im Rentensystem.

Die ab 1. Juli 2014 geltende „Neuregelung”, die ja im Rahmen der Agenda 2010 trotz Vertrauensschutz von der SPD und den Grünen seinerzeit einkassiert wurde, führt dazu, dass alle die Rentner und Rentnerinnen, die in der Vergangenheit, obwohl sie 45 oder mehr Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt haben und vorzeitig mit 63 oder 64 Jahren in Rente gegangen sind, keinen Ausgleich für ihre erlittenen Rentenabschläge erhalten.

Wie kann es sozial gerecht sein, wenn jemand, der am 1. Januar 2014 mit 63 Jahren nach 45 Jahren in Rente geht, einen Rentenabschlag von 7,2 Prozent in Kauf nehmen muss, während ein Rentner, der am 1. Juli 2014 ebenfalls nach 45 Jahren in Rente geht, eine ungekürzte Rente erhält?

Während man auf der einen Seite durch die Verbesserung der Mütterrente versucht, eine alte Ungerechtigkeit bei den Erziehungszeiten abzumildern, werden gleichzeitig die Rentner und Rentnerinnen weiterhin mit Rentenabschlägen bestraft, die in den letzten Jahren mit 63 oder 64 Jahren in Renten gegangen sind, obwohl sie 45 und 46 Jahren in das Rentensystem eingezahlt haben. Diese „Mogelpackung” verstößt meines Erachtens eklatant gegen das Gebot der Gleichbehandlung.

Peter Frömke

peter-froemke@gmx.de

zum Artikel: „Was die Große Koalition in Sachen Rentenversicherung plant”.

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