10.9.2009 – Was soll ein Ampel-Check bei Finanzprodukten bewirken? Im Ergebnis eine Verbraucherorientierung zur Risikoklassifizierung des Produkts im Verhältnis zur individuellen Risikobereitschaft und Erfahrung bei Anlageprodukten.
Was stellen den dann die Risikoklassen nach dem Wertpapierhandelsgesetz dar? Auch hier wurden Anlageklassen nach Risiken geschaffen, welche vor Vertragsschluss mit dem Verbraucher in einem persönlichen Gespräch erläutert wurden.
Ferner ist eine Ampel lediglich durch drei Klassen statt fünf gekennzeichnet, welches zu einem undifferenzierteren und damit räumlich zu eng gehaltenen Anlageverhalten führt. Ein bezweckter Schutz dürfte indes nicht erwartet werden.
Darüber hinaus ist es doch auch die erwartete Performance, die zur Produktwahl vom Verbraucher führt, welcher die damit verbundenen Risiken auch gern ausblendet. Erst im Schadenfall wollen viele (nicht alle) von nichts gewusst haben, um sich schadlos zu halten.
Und wenn selbst Ratingagenturen aufgrund fundierter Zahlen sich irren, wer soll dann eine zuverlässige Einschätzung bieten können? Wenn Briefmarkenalben im Ergebnis die Altersvorsorge, als „grüne Ampelphase”, sichern sollen, dann wäre Kreisverkehr besser.
Und hierin bewegen wir uns in der der Hornorardebatte, bloß ohne Ausfahrt.
Heiko Pforr
zum Artikel: „Verbände streiten um Produktinformations-Blatt”.