Nicht mit IHK-Ausbildung verwechseln

10.1.2014 – Hier werden Begrifflichkeiten verwechselt. Die Mitteilung des Berufsbildungswerk der Deutschen Versicherungswirtschaft (BWV) e.V. bezieht sich auf die Bestehensquote der IHK-Ausbildungen, nicht auf die der Ausbildung zum „Fachmann BWV”.

Die Qualität der Ausbilder beim BWV-Fachmann kann ich nicht beurteilen. Sieht man diese Qualifikation aber als das an, was sie ist, nämlich als Mindeststandard, um die Qualifikationsansprüche der Vermittlerrichtlinie aus Mai 2007 so umzusetzen, dass den Versicherern (hier vor allem den Ausschließlichkeits-Organisationen und Vertriebsstrukturen) das „Frischfleisch” nicht ausgeht, kann und soll auch nicht das Niveau einer IHK-Ausbildung zum Kaufmann/frau für Versicherungen und Finanzen erreicht werden.

Als IHK-Prüfer sehe ich aber dennoch auch das Niveau der Azubis in der Versicherungswirtschaft sehr kritisch. Je nach Ausbildungsbetrieb (und hier fallen leider oft die großen Namen unangenehm auf) werden reine „Abschlussmaschinen” herangezüchtet, Fachwissen bleibt oft auf der Strecke. Und eine Bestehensquote von annähernd 100 Prozent ist schlichtweg einer qualifizierenden Ausbildung nicht förderlich!

Allerdings sehe ich auch mit Sorge, dass die Bereitschaft, sich mit Fachwissen zu versorgen, in unserer Gesellschaft stetig sinkt, hier wird meiner Meinung nach sehr oft Bring- und Holschuld verwechselt. Sinkende Qualität bei Fachkräften und sicherlich oft auch unfreiwillig sinkende Qualitätsansprüche bei Arbeitgebern/ Ausbildungsbetrieben ist sicherlich kein exemplarisches Problem der Versicherungswirtschaft.

Christopher Schätzl

christopher.schaetzl@schaetzl.ag

zum Leserbrief: „Qualität der Lehre ist katastrophal”.

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