Nicht schutzlos mit eigenem Schaden dastehen

7.11.2025 – Die detailierte Argumentation der Juristen ist nachvollziehbar. Für mich als potentieller Hilfeleister ist es wichtig, dass ich gegebenenfalls unter dem Schutz der geseztlichen Unfallversicherung stehe, wenn ich Hilfe leiste. Das sollte auch deutlich gesagt werden!

Gemäß § 323 StGB mache ich mich sonst ja auch wegen unterlassener Hilfeleistung strafbar. Und ich möchte helfen, so bin ich mal erzogen worden.

Und es ist gut zu wissen, dass ich nicht schutzlos mit eigenem Schaden dastehe, wenn ich das in Aufregung und Hektik nicht optimal bewältigen kann. Die beteiligten Versicherer dürfen das dann gerne im Nachhinein in aller Ruhe am grünen Tisch „auseinander klamüsern”.

Volker Arians

volker.arians@t-online.de

zum Artikel: „Bei Hilfeleistung selbst verletzt: Wer für die Folgen haftet”.

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