Nicht Versicherer zur Auslegung der AVB befragen

25.7.2025 – Ich weiß nicht, wie oft schon entschieden wurde, dass Allgemeine Versicherungsbedingungen so auszulegen sind, wie sie ein durchschnittlicher Versicherungsnehmer bei verständiger Würdigung verstehen muss.

Warum werden dann Versicherer zur Auslegung gefragt und nicht Versicherungsnehmer oder Vermittler oder am besten Versicherungsberater? Mit dem Ergebnis könnte man dann auch beim nächsten Schadenfall argumentieren, sollte der Versicherer anderer Auffassung sein.

Allerdings muss der Versicherungsnehmer beweisen, dass eine Überschwemmung von Grund und Boden ursächlich ist. Nur wer fotografiert das überschwemmte Grundstück? Bestenfalls bekommt man Fotos vom Inneren des Gebäudes.

Erwin Daffner

daffner@gmx.de

zum Artikel: „Überflutung: Handelt es sich bei versiegelten Flächen um „Grund und Boden“?”.

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