Nicht verwechseln mit BWV-Fachleuten

18.6.2014 – Der Leserbriefschreiber verwechselt vermutlich die Prüfung für „Fachmann/-frau BWV“ mit der Gehilfenprüfung.

Der Stoff der Berufsschule ist durchaus anspruchsvoll (auch für Abiturienten) und überhaupt nicht mit den Anforderungen der „Tanzkurse” für BWV-„Fachleute” zu vergleichen.

Ob es jedoch sinnvoll ist, bei Versicherungskaufleuten – vermutlich oberflächliches – Wissen im Finanzbereich zu prüfen, bestreite ich. Eierlegende Wollmilchsäue in der Berufsschule zu erzeugen, kann nicht richtig sein.

Klaus Marquardt

kmarquardt@voma.de

zum Leserbrief: „Hoch mit dem Niveau”.

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