25.3.2026 – Gerade Niedrigverdiener mit Kindern werden mit der Neuregelung schlechtergestellt: Aktuell bekommt beispielsweise eine Frau mit drei Kindern (nach 2008 geboren) mit einem rentenversicherungspflichtigen Einkommen von 30.000 Euro jährlich 1.075 Euro an Zulagen, der Eigenbeitrag beträgt 125 Euro jährlich. Bei einem Einkommen von 25.000 Euro beträgt der jährliche Beitrag aktuell 60 Euro.
Nach dem „neuen“ Modell müsste diese Frau einen jährlichen Eigenbeitrag von 300 Euro leisten, um Gesamtzulagen von 1.050 Euro zu erhalten. Somit werden gerade die kleinen bis mittleren Einkommen bezüglich der Höhe der Zulagen und entsprechender Mindesteinzahlung benachteiligt.
Axel Götz
zum Artikel: „Reform der geförderten Altersvorsorge kommt mit strengerem Kostendeckel – und dem Staat als Wettbewerber”.



