Rückstau und Dichtigkeitsprüfung beachten

26.7.2011 – Im Artikel ist zwar erwähnt, dass Ableitungsrohre versicherbar sind. Ein entscheidender Punkt fehlt jedoch in meinen Augen bei diesen Vergleichen.

Oft gibt es jedoch auch Auflagen wie bei Rückstau. Ohne ein entsprechendes Rückstauventil, das dann auch noch regelmäßig gewartet werden muss, ist dieser Versicherungsschutz meistens nicht zu bekommen.

Bei den Ableitungsrohren ist dann meistens noch eine Dichtigkeitsprüfung durchzuführen. Wünschenswert wären hier Tarife mit und ohne Rückstauventil sowie mit und ohne Dichtigkeitsprüfung. Leider gibt es auf dem Markt wenig sinnvolle Tarife.

Alexander Weibel

mfpgmbh@web.de

zum Artikel: „Die besten Gebäudeversicherungen”.

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