Schadenregulierer sind oft verlängerter Arm des Versicherers

23.8.2022 – Ein unabhängiger oder externer Schadenregulierer sollte sich darauf beschränken, vor Ort das Auge und Ohr des Versicherers zu sein. Er sollte die Schadenursache und die -höhe dokumentieren beziehungsweise kalkulieren.

Das Unternehmen sollte sinnvolle Maßnahmen empfehlen und zeitnah seinen Bericht beiden Parteien zur Verfügung stellen. Die Entscheidung über die Höhe der Versicherungsleistung sollte dann der Versicherer treffen.

Tatsächlich aber behaupten die von den Versicherern beauftragten externen Regulierer vor Ort oftmals, dass bei Eigenleistungen geringere Stundensätze anzusetzen sind, dass die Erstattung erst nach Vorlage und Prüfung von Rechnungen und Nachweisen erfolgt, oder dass es sich um nicht erstattungspflichtige Mitwirkungsobliegenheiten eines Mieters handeln soll (und nicht um ersatzpflichtige Regiekosten) und so weiter.

Alle Maßnahmen zielen also nur darauf ab, dass der Aufwand des Versicherers so gering wie möglich gehalten wird. Seinen Bericht darf der Regulierer seinen Aussagen zufolge aus Gründen des Datenschutzes nur an den Versicherer senden.

Und der Versicherer übernimmt gerne die Aussagen des Regulierers; auch wenn diese nicht nachvollziehbar begründet oder offensichtlich falsch sind. Will der Versicherer tatsächlich vor Ort Entscheidungen treffen, dann muss er einen angestellten Regulierer mit entsprechenden Vollmachten losschicken.

E. Daffner

daffner@gmx.de

zum Leserbrief: „Vorgaben des Versicherers gelten auch für unabhängige Schadenregulierer”.

WERBUNG