So entstehen neue Ungerechtigkeiten

27.11.2013 – Die gesetzlich vorgeschriebene Beteiligung der Versicherungsnehmer an den Bewertungsreserven soll nach den Vorschlägen der Verbraucherschützer offenbar geändert und durch eine Beteiligung an den freien Mitteln der RfB ersetzt werden.

Die dadurch bedingten Mittelabflüsse aus der RfB sollten dadurch ausgeglichen werden, dass die Mindestzuführungs-Quoten aus allen Überschussquellen auf 90 Prozent erhöht werden. Die Anhebung würde jedoch nur eine höhere Beteiligung der Versicherungsnehmer am Risiko- und am übrigen Ergebnis bedeuten.

Es ist für mich nicht nachvollziehbar, das gerade diese Überschüsse, die nichts mit den Kapitalergebnissen zu tun haben, mit als Ausgleich für den Wegfall der Beteiligung an den Bewertungsreserven dienen sollen.

Die Risikoüberschüsse, die nach der Tabelle 141 der Statistiken der BaFin zum Beispiel in den Geschäftsjahren 2011 und 2012 immerhin jeweils mehr als 50 Prozent des jeweiligen Gesamtüberschusses der Branche ausgemacht haben, sollten verursachungsgerecht (so auch bei Risiko- und Berufsunfähigkeits-Versicherungen) ausgeschüttet und nicht mit zur Finanzierung von zusätzlichen Überschusszahlungen bei Vertragsbeendigungen von kapitalbildenden Versicherungen verwendet werden.

Dies wäre – um es mit den Worten des Versichererverbands zu sagen – eine neue Ungerechtigkeit.

Wolfgang Schuster

woschu1@aol.com

zum Artikel: „Wo Verbraucherschützer bei Bewertungsreserven handeln wollen”.

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