25.3.2026 – Der Staat als starker Wettbewerber kann den Wettbewerb der Privaten fördern. Indem diese sich durch eigene Angebote besserer und damit konkurrenzfähiger Produkte nicht verdrängen lassen.
So setzen sich die privaten Kranken- und Lebensversicherer im Wettbewerb mit freiwilliger Versicherung in gesetzlicher Kranken- oder Rentenversicherung durchaus durch. Der Wettbewerb führt sogar zu besseren Produkten etwa in der PKV, indem Leistungen, die vorher nur in der GKV enthalten waren, auch in PKV-Produkte aufgenommen werden.
Oder in der Pflegeversicherung ein Höchstbeitrag durch Umlage eingehalten wird. Gewisse Wettbewerbsnachteile werden damit mehr als kompensiert. Oder bei den Pflichtversicherten, die nicht wählen können, zwangsläufig akzeptiert.
Würde das gesetzliche Rentenniveau nicht abgesenkt und ausreichend hohe gesetzliche Renten gezahlt, wäre doch für diese Versicherten niemals eine Riester-Rente eingeführt worden. Einen Wettbewerbsnachteil gäbe es dann hier mangels Riester-Rente auch schon gar nicht, sondern eben gar keinen Wettbewerb mangels solcher Produkte.
Man kann dem Staat nicht absprechen, eine eigene Verantwortung dafür zu übernehmen, dass er das Rentenniveau senkt und dies mit zusätzlicher Altersvorsorge kompensiert. Ein Staat, der seine Bürger alleine nur eventuellen privaten Angeboten überlässt, handelt verantwortungslos. Zumal wenn die privaten Anbieter ja schon selbst erklären, wie schwer es ihnen fällt, die geforderte Mindestqualität etwa bei den Kosten zu gewährleisten.
Peter Schramm
zum Artikel: „Reform der geförderten Altersvorsorge kommt mit strengerem Kostendeckel – und dem Staat als Wettbewerber”.



