5.12.2013 – Gott sei Dank nicht so schlimm wie erwartet ist die aktuelle Einigung. Ich sehe noch einen anderen Konstruktionsfehler, den ich verfassungsrechtlich für sehr bedenklich halte.
Die Bundeszuschüsse kommen nur Kindern, die in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichert sind, zugute. In der privaten Krankenversicherung (PKV) versicherte Kinder bleiben ungefördert.
Allein die Tatsache, dass die Zuschüsse doch eigentlich ab 2015 zurückgezahlt werden sollten, ist doch nun sehr verwunderlich geregelt. Was passiert denn jetzt mit den Milliardenschulden aus den bereits geleisteten Zuschüssen! Fallen diese unter den Tisch?
In der Privatwirtschaft käme das einer versteckten Gewinnausschüttung gleich oder gar Unterschlagung. Auch wenn Karl Lauterbach bislang sehr gemäßigt an die Sache herangegangen ist, bitte, liebe Regierung, höre auf, einen toten Hund die Treppe herauszutragen, er ist am Ende der Treppe immer noch tot oder im Falle der GKV ohne weitere Milliarden nicht überlebensfähig.
Das System muss grundlegend verändert werden. Was hier geschieht, ist im „Bereich des Belanglosen”, um es mit den Worten von Johannes Singhammer zu sagen.
Heinz-Bert Müssig
zum Artikel: „GKV-Beiträge: Auch für Arbeitgeber könnte es teurer werden”.