3.9.2009 – Die Vorstellung, einen „Honorarberater“ in die Berufsbilder der „Vermittler“ zu stecken, ist meines Erachtens zu kurz gegriffen, denn ob „abhängig“ oder „unabhängig“, ein Honorarberater ist ja eben kein Vermittler, sondern ein „Berater“.
Das heißt, er erteilt anfragenden Interessenten einen neutralen Rat, sein Problem lösen zu können, losgelöst einer Vermittlungsabsicht. Das heißt, es kann (muss aber nicht), eine „Produktlösung“ sein. Der Ausgang der Beratung ist also offen.
Das Ziel seitens des Vermittlers (sagt schon der Name) ist ja in erster Linie eine Vermittlung Produktverkauf, Produktanbieter sucht Käufer. Ob dies nun „abhängig“ (als Vertreter/Mehrfachvertreter) geschieht oder „unabhängig“ (als Makler), ist primär bedeutungslos.
Ferner muss der „Berater“ direkt vom Kunde/Mandanten bezahlt werden und nicht vom Produktgeber (ein Steuerberater wird ja auch nicht vom Finanzamt bezahlt), ansonsten könnte sich die „Empfehlung“ nach der Höhe der Provision richten (wer mehr bezahlt, bekommt das Geschäft).
Eine kleine Abhängigkeit an den Produktgeber ist somit vorprogrammiert. Als „Interessenvertreter des Mandanten“ jedoch muss dieser Zustand ausgeschlossen sein!
Ist ein Produktlösung vonnöten, kann der Berater dann das geeignete Produkt (idealerweise provisionsfrei) suchen/vorschlagen beziehungsweise als rechte Hand des Mandanten die Vertragsabwicklung übernehmen. Der mündige Verbraucher jedoch sollte vergleichen und selbst entscheiden können, welches System er bevorzugt.
Peter Angerer Kaufbeuren
zum Artikel: „VDVM gegen ein Berufsbild Honorarberater”.