24.4.2002 – Der von avanturo gemachten Vergleichsrechnung kann ich allerdings nicht folgen, denn meines Erachtens werden dabei Äpfel mit Birnen verglichen. Grundsätzlich ist die Aussage, dass der Versicherte bei einer schädlichen Verwendung die erwirtschafteten Zinsen auf die zurückzuzahlenden Fördermittel behalten kann korrekt.
Aber das die nach Abzug der Förderung zur Auszahlung kommende Nettoauszahlung mit der steuerfreien Auszahlung der klassischen Rentenversicherung verglichen wird, ist absoluter Blödsinn.
Auch die Versicherungsplattform avanturo sollte wissen, dass bei Riester das Prinzip der nachgelagerten Besteuerung gilt, was bedeutet, dass der Nettoauszahlungsbetrag beim Zufluss auch noch voll mit dem individuellen Steuersatz versteuert werden muss, was diesen Betrag dann nochmals deutlich mindert.
Ferner sind neben den staatlichen Zulagen im Falle einer schädlichen Verwendung auch die zusätzlichen Steuervorteile zurückzuzahlen. Diese bleiben bei der avanturo-Rechnung gänzlich unberücksichtigt.
Weiterhin kann ich den getroffenen Annahmen nicht folgen. Wie kann der Versicherte auf 308 EUR Zulagen pro Jahr kommen? Für seinen Vertrag kann der maximal 154 EUR ab dem Jahr 2008 erhalten?
Oder wird parallel für die zulagenberechtigte Ehefrau ein reiner "Zulagevertrag" zusätzlich mitgeführt?
Alles in allem ist das Beispiel in meinen Augen mehr als fragwürdig - zumindest in der Form wie es hier abgedruckt wurde!
Frank Bubel