12.12.2013 – Grundsätzlich erscheint es rechtens, dass Unfallversicherer/ Berufsgenossenschaften unberechtigte Ansprüche abwehren.
Allzu oft entsteht jedoch der Eindruck, dass ein Eintritt des Versicherers – letztlich wieder auf Kosten der Gemeinschaft – mit allen Mittel (mehrere Gutachten!) abgewehrt wird.
Nach der Schilderung besteht kaum ernsthafter Zweifel, dass der Geschädigte im Rahmen seiner Tätigkeit „verunfallte” und dass er intensivärztlich versorgt werden musste. Was hat die Unfallversicherung „geritten”, daran ernsthaft zu zweifeln?
Ulrich Schilling
zum Artikel: „Rechtsstreit um Arbeitsunfall”.