24.7.2025 – Natürlich sollte sich der Versicherungsvermittler verpflichtet fühlen, der 80-jährigen Witwe die Versicherungen neu zu ordnen. Schließlich hat er teils 50 Jahre und länger, mit jährlich nur geringem oder gar keinem Aufwand die laufenden Provisionen/Courtagen aus Hausrat-, PHV- und Wohngebäudeversicherung etc. eingenommen.
Über seine laufenden Provisionen/Courtagen, die überwiegend ohne Leistung (zum Beispiel bei dynamischen Verträgen) erzeilt werden, jammert kein Versicherungsvermittler. Versicherungsberater werden als einzige Berufsgruppe der Versicherungswirtschaft ausschließlich leistungsbezogen vergütet. Das ist mit ein Grund, warum so wenige Versicherungsberater gibt.
Rüdiger Falken
zum Leserbrief: „Honorarberater sollten keine Provision nehmen”.