7.8.2024 – Es gibt Möglichkeiten, das Haftpflichtrisiko zu begrenzen. So kenne ich es von Steuerberatern, dass sie Höchstverdiener als Mandanten ablehnen, die weit mehr an Steuern zahlen, als mit der Haftpflichtversicherung des Steuerberaters an Schäden gedeckt wäre.
Auch hat mancher Arzt seiner Patientin schon gesagt, er habe eine gute und eine schlechte Nachricht. Die Gute: „Sie erwarten ein Kind!” Die Schlechte: „Sie müssen sich jetzt einen anderen Arzt suchen!” Man muss ja als Arzt keine DAX-Vorstände behandeln.
Ich vermute aber mal, dass sie deshalb nicht unbehandelt sterben müssen, sondern auch noch einen Arzt finden, der entweder schlecht informiert ist (den sprichwörtlichen Dummen), oder gut beraten eine für sie ausreichend hohe Haftpflichtversicherung besitzt.
Bei Rechtsanwälten mit nur pauschalem geringeren Haftpflichtschutz kenne ich die Möglichkeit, bezogen auf einzelne Mandanten-Aufträge auch nur speziell dafür Versicherungssummen gegebenenfalls über Lloyds von auch mehr als 40 Millionen Euro zu erhalten, statt den Mandanten abzulehnen.
Vielleicht ist das ja auch für Ärzte bezogen auf riskantere Patienten möglich, um für die Haftung ausreichend abgesichert zu sein. Allerdings sah sich nicht jeder Versicherungsmakler zur Vermittlung in der Lage, sondern nur spezielle.
Natürlich stellt sich dann beim Makler wiederum die Frage ausreichender eigener Haftpflichtversicherung, sollte er sich bei der Ermittlung der erforderlichen Versicherungssumme geirrt haben.
Peter Schramm
zum Leserbrief: „Haftpflichtversicherung ist nun mal sehr abstrakt”.