Weitere Gründe führen dazu, dass stille Lasten frühzeitig realisiert werden müssen

1.9.2022 – Nicht nur „vermehrte Storni, rückläufiges Neugeschäft, erhöhte Beitragsfreistellungen“ werden dazu zwingen, stille Lasten tatsächlich frühzeitig zu realisieren. Und dazu, diese nach HGB sofort auszuweisen, wenn absehbar ist, dass die Papiere gar nicht bis zum Ablauf gehalten werden können.

Sondern auch die vermehrte Wahl der Kapitalabfindung statt der Rente wird bei Rentenversicherungen den Zwang zur Realisierung stiller Lasten erhöhen. Wobei viele Verträge vorsehen, dass auch laufende Renten mindestens für die Restdauer der Garantiezeit durch eine Einmalzahlung abgefunden werden können.

Davon sind grundsätzlich auch Riester-Renten betroffen. Aber sogar die Basisrenten, die keine Kapitalabfindung bieten, können oft zu einer Einmalauszahlung führen. Nämlich wenn über das Widerrufsrecht nicht ausreichend aufgeklärt wurde und deshalb auch heute noch ein Widerruf möglich ist, der dann zur bereicherungs-rechtlichen Rückabwicklung führt.

Dazu muss sich die sofortige Auszahlung nicht mal aufgrund am Kapitalmarkt besserer Verzinsung gegenüber der weiter niedrigen Verzinsung der Lebensversicherungs-Renten lohnen. Vielmehr kann alleine schon die gestiegene Inflation bewirken, dass die Versicherten sofort mehr Geld brauchen.

Wer seinen Bedarf im Alter knapp kalkuliert hat und sich deshalb heute bereits die stark steigenden Lebenshaltungskosten nicht leisten kann, dem kann es egal sein, dass er bei Verzicht auf die Kapitalabfindung diesen Standard auch noch nach Alter 90 halten könnte.

Peter Schramm

info@pkv-gutachter.de

zum Artikel: „Höhere Zinsen schüren Stornoangst bei Lebensversicherern”.

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