Weniger Schadenersatz für geschädigte Autofahrer

29.11.2001 – Erwin Daffner zu dem Artikel vom 29.11.01.

Die geschilderten Auswirkungen der geplanten Regelung sind nicht schlüssig.

Eigene Versicherer kann der Geschädigte wohl nur für den Fahrzeugschaden in Anspruch nehmen, sofern eine Vollkasko abgeschlossen ist.

Für Wertminderung, Mietwagen, Schmerzensgeld etc. kann man in der Regel nicht durch den Abschluss einer Versicherung selbst vorsorgen.

Wenn der neue Begriff "höhere Gewalt" nur in ganz wenigen Ausnahmefällen Anwendung findet, dann werden Klagen vor den Verkehrsgerichten doch weniger!?

Jetzt gibt es doch viele Möglichkeiten, die eigene Betriebsgefahr nicht angerechnet zu bekommen.
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