16.2.2024 – Wenn das „Wachkoma” der Riesterrente durch die Absenkung des Garantiezinses von 0,9 Prozent auf 0,25 Prozent ab 2023 eingetreten ist, gibt es ein sicheres Heilmittel.
Denn wenn aus diesem Grund zwei Drittel der Anbieter ihre Riesterprodukte „auf Eis” gelegt haben, weil sie damit die Beitragsgarantie nicht mehr darstellen können, dürfen sie diese ab 2025 wieder auftauen. Der Grund: der Garantiezins soll ab 2025 nach Vorschlägen der Deutschen Aktuavereinigung auf 1,00 Prozent steigen.
Das liegt über dem Niveau von 2017 bis 2021. Damit sollte die Beitragsgarantie wieder darstellbar sein. Und wenn die zwei Drittel Anbieter mit eingefrorenen Riesterprodukten diese wieder zu sogar leicht besseren Bedingungen als in den Jahren 2017 bis 2021 wiederbeleben, kann ein wahrer Boom an Vermittlungen einsetzen.
Denn dann verdreifacht sich Anfang 2025 auf einen Schlag die Zahl der Riesterrenten-Anbieter, und alle ihre Versicherungsagenten haben die Verträge wieder im Angebot. Ohne etwa wegen Nettoprodukten selbst mit dem Kunden eine Einmal-Provision aushandeln zu müssen.
Peter Schramm
zum Artikel: „Riester-Bestand schrumpft kräftig weiter”.