Wichtig war das Urteil des Bundesgerichtshofs von 1982

6.8.2025 – Mir ging es ähnlich.Wichtig war das Urteil des Bundesgerichtshofs von 1982, in dem die Pflichten eines Versicherungsmaklers beschrieben wurden.

Dazu war ich nicht mehr in der Lage. BU-Rente bekam ich ohne Klageverfahren bis 2011, dem vereinbarten Vertragsablauf. Nachbegutachtungen im Auftrag der BU-Versicherer erfolgten vier mal. Keiner der Gutachter (Chefärzte) kannte den Unterschied zwischen Vertreter und Makler − so wie die Mehrheit der Deutschen.

Volker Arians

volker.arians@t-online.de

zum: Artikel Depressiver Versicherungsmakler erkämpft Berufsunfähigkeitsrente

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