10.9.2009 – Als Vermittler bin ich direkt von dieser Broschüre betroffen. Die Broschüre ist mir bekannt und ich halte das Vorgehen der Verbraucherzentrale für fragwürdig. Es scheint ihr selbst schon klar zu sein, dass eine rechtliche Würdigung der Broschüre zu einem vernichtenden Urteil kommen würde.
Weshalb stützt man sich sonst auf Formfehler bei der einstweiligen Verfügung? Dass die Debeka nicht direkt betroffen ist, steht außer Frage, aber die Verfügung zielte ja nicht darauf ab, der Debeka einen Vorteil zu verschaffen.
Grundsätzlich sehe ich solche Aussagen – noch dazu in der permanenten Diskussion um die „schlimmen” Vermittlerprovisionen – sehr skeptisch. Hier wird Stimmung gegen einen Berufsstand gemacht (Stichwort Finanzhai).
Der Versicherungsvermittler benötigt eine Ausbildung, einen guten Leumund und darüber hinaus ein sauberes, will heißen astreines Führungszeugnis. Hierfür sorgen nicht nur die IHK durch das Vermittlerregister, sondern auch die Versicherungs-Gesellschaften selbst durch ihre Auswahlprozesse.
Die pauschale Abwertung einer der wichtigsten Standbeine des zukünftigen Rentensystems mit einer Briefmarken- oder Kunstsammlung zu vergleichen, ist schon mutig.
Wer sagt denn, dass bei Bezug der Rente die Briefmarken oder sonstigen „Wertanalgen” auch verkäuflich sind? Woher kommt das Geld fürs Brot? Die Versicherungen garantieren für die Auszahlung eines bestimmten Betrages, der zum Leben beiträgt. Von dem garantierten Geld kann man dann kaufen, was man zum Leben braucht .
Lars Gräff
zum Artikel: „Grünrot für Ampelcheck”.