28.3.2025 – Die beiden möglichen Koalitionspartner haben sich auf die Einführung einer „Aktivrente“ und eine Reform der Riester-Rente verständigt. Offen bleibt zunächst noch, ob sich CDU/CSU mit ihrer „Frühstart-Rente“ durchsetzen können. Der BVK sieht in den Arbeitsgruppenergebnissen der Koalitionsverhandlungen viel Positives, kritisiert aber Pläne zur Kostendeckelung und zur Überprüfung der Bafin-Instrumente.
Noch großen Klärungsbedarf scheint es zwischen CDU/CSU und SPD im Bereich Haushalt, Steuern, Finanzen zu geben. Das Ergebnispapier der Arbeitsgruppe ist von blauen (Unions-Forderungen) und roten (SPD-Forderungen) Passagen nur so übersät – hier müssen die Parteichefs noch nachverhandeln.
Wichtige Entscheidungen mit Bezug zur Versicherungswirtschaft sind jedoch bereits getroffen. So heißt es unter dem Stichpunkt „Provisionen für Finanzberatung“: „Die honorar- und provisionsbasierte Finanzberatung werden wir nebeneinander erhalten. Wir wollen prüfen, ob die Instrumente der Missstandsaufsicht der Bafin [Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht] derzeit ausreichen, um Fehlanreize in der Finanzberatung zu verhindern.“
CDU setzt sich mit der „Aktivrente“ durch
Geeinigt haben sich die beiden Koalitionsparteien in spe auch auf den Unionsvorschlag, zusätzliche finanzielle Anreize zu schaffen, damit sich freiwilliges längeres Arbeiten mehr lohnt. „Wer das gesetzliche Rentenalter erreicht und freiwillig weiterarbeitet, wird sein Gehalt bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei erhalten“, heißt es in dem Papier.
Fehlanreize und Mitnahmeeffekte werde man vermeiden. „Wir prüfen dabei insbesondere die Nichtanwendbarkeit der Regelung bei Renteneintritten unterhalb der Altersgrenze für die Regelaltersrente, die Beschränkung der Regelung auf Einkommen aus sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen und die Anwendung des Progressionsvorbehalts“, wird berichtet.
Die „Aktivrente“ gehörte zum Wahlprogramm der Union (VersicherungsJournal 18.12.2024). Außerdem wurde sie in das Sofortprogramm der CDU aufgenommen (3.2.2025) und war bereits Teil des Sondierungspapiers von CDU/CSU und SPD (10.3.2025).
Union und SPD wollen Riester-Rente reformieren
Auch bei der Neuregelung der Riester-Rente sind sich Union und SPD einig. „Wir werden die bisherige Riester-Rente in ein neues Vorsorgeprodukt überführen, von bürokratischen Hemmnissen befreien und mit dem Verzicht auf zwingende Garantien sowie der Reduzierung der Verwaltungs-, Produkt- und Abschlusskosten reformieren“, wurde notiert.
Man prüfe eine Ausweitung des Kreises der Förderberechtigten. „Wir wollen dieses neue Produkt mit einer möglichst einfachen staatlichen Förderung für Bezieher kleiner und mittlerer Einkommen begleiten. Kern der reformierten Riester-Rente wird ein Anlageprodukt sein, das es auch in Form eines Standardproduktes geben soll“, schreiben die Mitglieder der Arbeitsgruppe.
„Frühstart-Rente“ muss noch von den Parteichefs beraten werden
Keine Einigung erzielte man bei der „Frühstart-Rente“, die von CDU und CSU ins Feld geführt worden war. Die Schwesterparteien möchten, dass der Staat für jedes Kind vom sechsten bis zum 18. Lebensjahr pro Monat zehn Euro in ein individuelles, kapitalgedecktes und privatwirtschaftlich organisiertes Altersvorsorgedepot einzahlt.
Im Sondierungspapier hieß es kürzlich noch erwartungsvoll: „Das Konzept einer Frühstartrente soll Bestandteil der Koalitionsverhandlungen werden“ (10.3.2025). Vor diesem Hintergrund wurde in vielen Redaktionen fleißig gerechnet und überprüft, ob der angebliche Plan von CDU-Chef Friedrich Merz einer 2.500-Euro-Netto-Rente für alle realistisch ist (25.3.2025).
Eine gesetzliche Deckelung insbesondere der Abschlusskosten lehnen wir ab.
Michael H. Heinz, BVK-Präsident
BVK bleibt vorsichtig in seinen Einschätzungen
- Michael H. Heinz (Bild: BVK)
In einer ersten Bewertung sieht der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.V. (BVK) Licht und Schatten, wie er in einer Pressemitteilung berichtet. Man begrüße grundsätzlich die Pläne der Arbeitsgruppe „Haushalt, Steuern, Finanzen“, die bisherige Riester-Rente in ein neues Vorsorgeprodukt zu überführen, von bürokratischen Hemmnissen zu befreien und keine zwingenden Garantien vorzusehen.
„Dies entspricht in vieler Hinsicht den bereits lange geforderten Positionen des BVK. Kritisch sehen wir die geplante Reduzierung der Verwaltungs-, Produkt- und Abschlusskosten“, wird BVK-Präsident Michael H. Heinz zitiert.
„Eine gesetzliche Deckelung insbesondere der Abschlusskosten lehnen wir ab. Denn qualifizierte Beratung ist wichtig und muss auch angemessen entlohnt werden. Daher sollte das Anlageprodukt, das auch als Standardprodukt geplant ist, stets beraten werden müssen“, so Heinz.
Positiv bewertet wird dagegen eine mögliche Ausweitung des Kreises der Förderberechtigten, verbunden mit einer möglichst einfachen staatlichen Förderung für Bezieher kleiner und mittlerer Einkommen.
Privatwirtschaftliche Lösungen unter Einbeziehung der Vermittler können schneller und unkomplizierter umgesetzt werden als staatliche Obligatorien.
Michael H. Heinz, BVK-Präsident
BVK begrüßt Pläne für Elementarschadenversicherung
Die weitere Beibehaltung der honorar- und provisionsbasierten Finanzberatung werde „sehr begrüßt“. Zurückhaltend sehe man die Pläne zur Prüfung, ob die Instrumente der Missstandsaufsicht der Bafin derzeit ausreichen, um mögliche Fehlanreize in der Finanzberatung zu verhindern.
Zustimmung finden die Pläne der Koalitionsarbeitsgruppe Innen, Recht, Migration und Integration zur Einführung einer Elementarpflichtversicherung (26.3.2025). „Vor dem Hintergrund der sich häufenden Hochwasserkatastrophen im Zuge des Klimawandels und dem dann immer wieder aufwallenden Ruf nach staatlicher Hilfe für Flutopfer begrüßen wir diesen konstruktiven Vorschlag, der auch weitestgehend unserer Forderung entspricht“, sagt Heinz.
Bei allen Neuverträgen für Gebäudeversicherungen soll künftig standardmäßig ein Naturgefahrenschutz eingeschlossen sein. Geprüft wird noch eine „Opt-out-Lösung“. Der BVK plädiere dafür, dies nur nach vorhergehender Beratung durch Vermittler über das damit verbundene Deckungsrisiko zu ermöglichen, heißt es in der Mitteilung.
Auch die schon bestehenden Gebäudeversicherungen sollen zu einem Stichtag um eine Elementarschadenversicherung erweitert werden. „Privatwirtschaftliche Lösungen unter Einbeziehung der Vermittler können in der Regel auch schneller und unkomplizierter umgesetzt werden als staatliche Obligatorien. Für eine langfristige Rückversicherbarkeit halten wir eine staatliche Rückversicherung daher für zielführend“, kommentiert der BVK-Präsident.