Digitale Rentenübersicht – Wie vollständig ist die Übersicht?

4.4.2025 – Die Digitale Rentenübersicht bietet Nutzern mittlerweile einen guten Überblick über die persönlichen Rentenansprüche. Alle für den deutschen Markt relevanten Lebensversicherer sind vertreten. Bislang haben allerdings erst 3,1 Millionen Menschen bei den gut 700 angebundenen Vorsorgeeinrichtungen Daten abgefragt.

Die Versicherungswirtschaft hat ihre Hausaufgaben gemacht. Alle Akteure, die auf dem deutschen Markt Altersvorsorgeprodukte anbieten, sind in der Digitalen Rentenübersicht zu finden.

Dies zeigt ein Abgleich der Liste der angebundenen Vorsorgeeinrichtungen (PFD; 248 KB; Stand 20.3.2025) mit der Unternehmensdatenbank der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin).

Selbst Versicherer aus dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), die hierzulande nur eine Niederlassung unterhalten, sind aufgeführt. So die Canada Life Assurance Europe plc, Niederlassung für Deutschland, die Standard Life Versicherung, Zweigniederlassung Deutschland der Standard Life International dac oder die Swiss Life Products (Luxembourg) S.A., Niederlassung Deutschland.

Digitale Rentenübersicht befindet sich weiterhin im Aufbau

Das Portal, das von der Zentralen Stelle für die Digitale Rentenübersicht (ZfDR) im Auftrag der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV Bund) betrieben wird, hatte einige Anlaufschwierigkeiten zu überwinden. Die Übersicht war eigentlich schon für 2019 geplant gewesen.

2020 legte das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) dann einen Referentenentwurf vor (VersicherungsJournal Medienspiegel 31.7.2020). Kurz darauf wurde er von der Bundesregierung verabschiedet (27.8.2020).

Ende 2022 startete die ZfDR schließlich die erste Betriebsphase (22.12.2022). Mitte 2023 folgte eine Pilotphase für alle Bürger (29.6.2023). Seit Jahresbeginn 2024 befindet sich die Digitale Rentenübersicht im Regelbetrieb, ist aber nach eigenen Angaben noch nicht vollständig – und wird auch künftig immer wieder aktualisiert werden.

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Verpflichtende Anmeldung ab 1.000 Altersvorsorgeansprüchen

Für alle Vorsorgeeinrichtungen mit mehr als 1.000 Altersvorsorgeansprüchen aus Altersvorsorgeprodukten war gemäß § 3 Absatz 1 RentÜAV zunächst der 31. Dezember 2024 Stichtag für die verbindliche Anmeldung.

Seit dem 31. März 2024 gilt, dass alle Akteure, die diese Schwelle überschreiten, sich unverzüglich bei der ZSfDR anmelden und innerhalb von sechs Monaten eine produktive Schnittstelle einrichten müssen. Innerhalb von neun Monaten nach Anmeldung müssen die Vorsorgeeinrichtungen in der Lage sein, Daten ihrer Kunden zu übermitteln.

Aktuell scheinen noch einige Pensionskassen und Pensionsfonds größerer Industrieunternehmen im Verzug zu sein.

Rentenübersicht.de (Screenshot: ZfDR)
Rentenuebersicht.de (Screenshot: ZfDR)

Nutzung ist nur nach Registrierung möglich

Bürger sollen mit der Digitalen Rentenübersicht „einen komfortableren und umfangreicheren Online-Zugriff auf persönliche Informationen zu ihrer Altersvorsorge“ erhalten. Kernstück ist ein Überblick über die individuell erwartbare Vorsorgesituation im Alter aus den drei Säulen der Alterssicherung. Der Nutzer soll erfahren, mit welcher Rente er auf jeden Fall rechnen kann und womit im besten Fall.

Laut der Deutschen Rentenversicherung haben bis Ende Januar 2025 mehr als 3,1 Millionen Menschen das Angebot genutzt und dabei rund 16,8 Millionen Datenabfragen bei den gut 700 angebundenen Vorsorgeeinrichtungen gestellt.

Um das Portal nutzen zu können, ist eine einmalige Registrierung notwendig. Neben der persönlichen Steuer-Identifikationsnummer ist dazu der Personalausweis mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion (eID) erforderlich.

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