Beim BU-Abschluss lügen, 10 Jahre warten und alles wird gut? Nö.

18.12.2024 – Ein nun rechtskräftig gewordenes Urteil des OLG Braunschweig zeigt: Wer beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung absichtlich lügt, muss mit Gegenwehr des Versicherers rechnen. Auch nach 10 Jahren kann der Versicherer die Leistung erfolgreich verweigern.

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