Altersrente für Neurentner im Schnitt immer noch unter 1.200 Euro

5.9.2025 – Im vergangenen Jahr gingen in Deutschland über 937.100 Menschen in den Ruhestand und erhielten erstmals eine gesetzliche Altersrente ausbezahlt. Die durchschnittliche Rentenhöhe bei diesen Neurentnern betrug 1.154 Euro. Allerdings ist der Unterschied der Rentenhöhe zwischen den Rentenarten sowie zwischen Männern und Frauen gravierend. Zudem haben die Bezieher der häufigsten Rentenart im Schnitt die niedrigste Rente.

Nach den aktuellen Statistiken der Deutschen Rentenversicherung (DRV) sind letztes Jahr hierzulande fast 937.100 Personen in Rente gegangen und erhielten erstmals eine gesetzliche Altersrente überwiesen. Das waren fast zwei Prozent oder 15.600 Neurentner weniger als 2023.

Im Schnitt erhielten die Neurentner in 2024 einen monatlichen Rentenzahlbetrag, also eine Rentenhöhe vor Steuern abzüglich der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung, von 1.154 Euro.

Damit lag die durchschnittliche Rentenhöhe der Neurentner in 2024 gegenüber dem Vorjahr um fast vier Prozent oder 44 Euro höher. Bei den männlichen Neurentnern betrug die monatliche Rentenhöhe im Schnitt in 2024 1.340 Euro, bei den weiblichen waren es fast 27 Prozent weniger, nämlich nur 981 Euro.

Regelaltersrente: die häufigste Rentenart hat die niedrigste Rentenhöhe

Doch nicht nur zwischen Männern und Frauen, auch zwischen den unterschiedlichen Altersrentenarten unterscheidet sich die durchschnittliche Rentenhöhe erheblich.

Die verschiedenen Arten der gesetzlichen Altersrente

Es gibt derzeit fünf aktuelle Rentenarten und zwei Rentenarten, die nur noch von Personen, die vor 1952 geboren wurden, beansprucht werden können. Zu den aktuellen Rentenarten zählen:

Die Regelaltersrente: Sie setzt eine Wartezeit (Mindestversicherungszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV)) von fünf Jahren und je nach Geburtsjahr ein Renteneintrittsalter von frühestens dem 65. bis 67. Lebensjahr voraus. Die Regelaltersgrenze wurde und wird für alle ab 1947 bis einschließlich 1964 Geborenen seit 2012 stufenweise von 65 auf 67 Jahre erhöht. Wer ab 1964 geboren ist, kann frühestens mit 67 Jahren eine solche Rente beanspruchen.

Die Altersrente für langjährig Versicherte mit Rentenabschlägen können Personen beanspruchen, die mindestens 35 Jahre Wartezeit in der Rentenversicherung vorweisen können und das 63. Lebensjahr vollendet haben.

Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte, auch abschlagsfreie Rente ab 63 Jahren genannt, kann je nach Geburtsjahr ab dem 63. bis 65. Lebensjahr in Anspruch genommen werden, sofern man eine Wartezeit von 45 Jahren nachweisen kann. Wer ab 1964 geboren ist, kann sie frühestens mit 65 Lebensjahren beanspruchen.

Die Altersrente für Schwerbehinderte erhalten Personen, die einen Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 haben sowie eine Wartezeit von 35 Jahren vorweisen. Je nach Geburtsjahr kann man nach Erreichen der jeweiligen Altersgrenze diese Rentenart abschlagsfrei oder mit Rentenabschlägen beziehen. Für alle 1952 bis 1964 Geborenen erhöht sich die Altersgrenze für die abschlagsfreie Rente vom 63. auf das 65. Lebensjahr schrittweise. Bei den Geburtsjahren 1952 bis 1964 muss die schrittweise angehobene Altersgrenze vom 60. auf das 62. Lebensjahr für eine Rente mit Abschlägen erreicht werden.

Die Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute erhalten Versicherte, die mindestens 25 Jahre lang unter Tage gearbeitet und Beiträge an die knappschaftliche Rentenversicherung gezahlt haben.

Zu den Rentenarten, die zwar noch zur Auszahlung kommen, aber aufgrund der notwendigen Kriterien und/oder rechtlichen Regelungen heute in der Regel nur noch sehr selten neu beantragt werden (können), zählen:

Die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit: Sie wurde unter bestimmten Kriterien Personen, die vor 1952 geboren wurden, bewilligt – sowie

die Altersrente für Frauen: Diese gab es unter bestimmten Voraussetzungen für Frauen, die vor 1952 geboren wurden.

Detaillierte Informationen gibt es im Webportal der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Insgesamt erhielten letztes Jahr mehr als 378.200 Personen und damit über 40 Prozent aller Neurentner eine reguläre Altersrente (Regelaltersrente). Sie ist damit die häufigste Rentenart der Neurentner.

Die Rentenhöhe der Neurentner mit dieser Rentenart betrug im Schnitt 743 Euro monatlich und lag fast 36 Prozent unter der Durchschnittsrente aller Rentenarten. Damit war die Regelaltersrente die Rentenart mit dem niedrigsten Rentenzahlbetrag.

Neurentner nach Rentenart, Höhe und Anteil (Bild: Zwick)

Und auch hier gibt es noch einen geschlechterspezifischen Unterschied. Weibliche Neurentner mit einer Regelaltersrente erhielten im Schnitt 652 Euro Monatsrente und damit 23 Prozent weniger als die männlichen Neurentner mit dieser Rentenart. Bei den Männern lag die durchschnittliche Rentenhöhe bei knapp 850 Euro.

Die zweithäufigste Rentenart der Neurentner war die Altersrente für besonders langjährig Versicherte. Knapp 268.800 Personen erhielten 2024 erstmalig diese Rentenart, was fast 29 Prozent aller Neurentner entspricht.

Der durchschnittliche Rentenzahlbetrag lag bei 1.630 Euro. Während die Männer jedoch 1.797 Euro im Schnitt an Monatsrente ausbezahlt bekamen, waren es bei den Frauen nur 1.422 Euro – und damit fast 21 Prozent weniger.

Rentenart mit größtem Rentenunterschied von Mann und Frau

Fast jeder vierte Neurentner (24 Prozent) beziehungsweise über 225.100 Personen bezogen letztes Jahr erstmals eine Altersrente für langjährig Versicherte. Der durchschnittliche Rentenzahlbetrag lag im Schnitt bei knapp 1.221 Euro.

Während die Frauen eine durchschnittliche Monatsrente von 1.047 Euro hatten, waren es bei den Männern 1.466 Euro. Die weiblichen Neurentner mit dieser Rentenart hatten somit eine fast 29 Prozent niedrigere Rente als die männlichen.

Damit ist der geschlechterspezifische Unterschied beim Rentenzahlbetrag bei der Altersrente für langjährig Versicherte gegenüber allen anderen Altersrentenarten am größten. Und das, obwohl jeder Neurentner bis zum Rentenbeginn eine Wartezeit von 35 Jahren in der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) aufweisen muss, um einen Anspruch auf diese Rentenart zu haben.

Neurentner nach Rentenart, Höhe und Anteil (Bild: Zwick)

Die höchste Rente entfällt auf eine selten ausbezahlte Rentenart

Fast sieben Prozent der Neurentner beziehungsweise knapp 64.900 Personen erhielten letztes Jahr eine Altersrente für Schwerbehinderte. Die Durchschnittshöhe betrug 1.349 Euro. Der geschlechterspezifische Unterschied bei der Rentenhöhe lag bei rund 23 Prozent: Männer erhielten 1.512 Euro, Frauen dagegen nur 1.163 Euro ausbezahlt.

Die wenigsten Neurentner, nämlich nur 41 Männer, bezogen eine Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute. Mit einem durchschnittlichen Rentenzahlbetrag von 2.711 Euro weist diese Rentenart jedoch die höchsten Renten auf.

Eine Rentenart, die nur von Personen, die vor 1952 geboren wurden, beansprucht werden kann, ist die Altersrente für Frauen. Letztes Jahr wurde diese nur an 73 Neurentnerinnen ausbezahlt. Die durchschnittliche Rentenhöhe lag hier bei 136 Euro. Anders als 2023 gab es in 2024 keine Neurentner mehr, die eine Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit erhielten, welche ebenfalls nur von Personen, die vor 1952 geboren wurden, beantragt werden kann.

Die Rentendifferenz zwischen Männern und Frauen sinkt

Eine Ursache für die niedrigeren Renten der Frauen ist, dass sie während ihres Erwerbslebens immer noch weniger verdienen als Männer und zudem weniger rentenrechtliche Zeiten bis zum Rentenbeginn aufweisen. Dadurch haben Frauen beim Rentenbeginn im Schnitt weniger Entgeltpunkte als Männer.

Denn die Entgeltpunkte hängen unter anderem von der Einkommenshöhe und der Anzahl der erreichten rentenrechtlichen Zeiten während des Erwerbslebens ab und bestimmen maßgeblich die Höhe der späteren gesetzlichen Rente (VersicherungsJournal 9.10.2023).

Tendenziell verringert sich jedoch der geschlechterspezifische Unterschied bei den Rentenhöhen der Neurentner. Im Jahr 2004 hatten Frauen noch eine um knapp 48 Prozent geringere Altersrente als Männer, 20 Jahre später sind es (nur noch) fast 27 Prozent.

Rentenzahlbetrag bei Neurentnern in 2024 (Bild: Zwick)

Ein Grund ist unter anderem, dass sich die rentenrechtlichen Zeiten bis zum Rentenbeginn bei den Männern nur noch wenig verändern, während sie bei den Frauen seit Jahren ansteigen.

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