Das Milliardengeschäft mit der Riester-Rente

18.11.2025 – Fast 2,6 Milliarden Euro hat die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen für das Beitragsjahr 2022 an die Riester-Anbieter überwiesen. Seit 2002 summiert sich die Förderung nach Daten des Bundesfinanzministeriums auf über 43 Milliarden Euro. Ein Vertrag wurde im Schnitt mit etwa 1.104 Euro bespart. Die Spanne reicht je nach Variante von 967,50 Euro bis zu fast 1.521 Euro. Die Assekuranz liegt leicht unter dem Schnitt, genauso wie die Kapitalanlagegesellschaften.

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am Montag aktuelle Zahlen zur Riester-Zulagenförderung vorgelegt (Stand: Zahltag 15. Mai 2025). Für das Beitragsjahr 2022 hat die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) demnach 2.558,8 Millionen Euro an Riester-Zulagen ausbezahlt.

Der Betrag liegt um knapp 113 Millionen Euro unter dem des Vorjahres. Die Rekordsumme wurde drei Jahre davor mit über 2,8 Milliarden Euro erreicht. Nach zuvor sechs Anstiegen waren die Auszahlungen nun zum vierten Mal in Folge niedriger als ein Jahr zuvor.

Riester Zulagenvolumen 2002-2022 (Bild: Wichert)

Zwischen 2002 und 2022 summierten sich die ausgezahlten Zuschüsse den BMF-Daten zufolge auf über 43,2 Milliarden Euro. Seit dem Beitragsjahr 2010 lag das Volumen kontinuierlich über 2,5 Milliarden Euro, nachdem es 2006 erstmals die Milliardenmarke überschritten hatte.

Methodische Hinweise zur Riester-Statistik

Aktuellere Zahlen liegen zwar vor, sind aber unter anderem wegen des zweijährigen Zeitraums, in dem eine Zulagenförderung beantragt werden kann, mit großen statistischen Unsicherheiten behaftet. So rechnet das Ministerium bei den Daten zu den Zulagen für die Beitragsjahre 2023 und 2024 mit noch „maßgeblichen“ Veränderungen des bis jetzt vorliegenden Datenmaterials.

„Schwerpunkt der Statistik zum Auswertungsstichtag 15. Mai 2025 ist das Beitragsjahr 2022. Die Ergebnisse zu den Zulagen sind hierfür nahezu vollständig (Ende der Antragsfrist: 31. Dezember 2024) und die Standardüberprüfungsverfahren für dieses Berichtsjahr abgeschlossen“, heißt es auf der Internetseite des Ministeriums.

„Jedoch sind die Ergebnisse zur über den Zulageanspruch hinausgehenden Steuerentlastung durch Sonderausgabenabzug wegen des Zeitraumes der Festsetzungsverjährung von vier Jahren teilweise noch vorläufig“, erläutert das BMF weiter.

Das Ministerium teilte mit, dass in der jetzt vorgelegten „Statistik auch aktualisierte Ergebnisse für das Beitragsjahr 2021 ausgewiesen [werden], die von den Ergebnissen zum früheren Auswertungsstichtag 15. Mai 2024 für das Beitragsjahr 2021 abweichen können“. Als Hintergrund werden zwischen den beiden Stichtagen durchgeführte Überprüfungsverfahren bezüglich der Zulageberechtigung (insbesondere der Kinderzulage) genannt.

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2022 wurden fast 2,6 Milliarden Euro Riester-Förderung vom Staat ausgezahlt

Von den knapp 2,6 Milliarden Euro an Zulagen entfiel mit jeweils knapp 1,3 Milliarden Euro je knapp die Hälfte auf Grundzulagen und Kinderzulagen. Letztere kam dabei anders als im Vorjahr auf einen höheren Anteil.

Die verbleibenden 0,2 Prozent der ausgezahlten Subventionen waren dem „Berufseinsteiger-Bonus“ (VersicherungsJournal 23.6.2008) zuzurechnen. Vor Jahresfrist war der Anteil noch mehr als doppelt so hoch (18.11.2024). Fünf und sechs Jahre davor war der Anteil der Kinderzulagen noch größer (25.11.2020).

Zulagenvolumen nach Anbietertyp

Der Löwenanteil des Staatsgeldes ging im Beitragsjahr 2022 auf das Konto von Versicherungsgesellschaften. Bei diesen landeten mit 1,53 Milliarden Euro rund 60 Millionen Euro weniger als vor Jahresfrist. Der Anteil stieg leicht von 59,5 auf 59,8 Prozent.

Unverändert floss ein knappes Sechstel in die Kassen der Kapitalanlagegesellschaften. Erneut entfiel ein leicht rückläufiges gutes Siebtel auf Bausparkassen, deren Rückstand sich von 0,3 auf 0,5 Prozentpunkte vergrößerte (15,1 Prozent zu 15,6 Prozent Anteil). Auf einen Anteil von weiterhin circa einem Dreizehntel kommen die übrigen Kreditinstitute.

Das Subventionsvolumen ist im Vergleich zu 2021 in absoluten Beträgen nur bei den Pensionsfonds nicht gesunken (unverändert 0,9 Millionen Euro). Bei allen anderen aufgelisteten Anbietertypen ging es leicht nach unten.

Rund 11,3 Milliarden Euro Einnahmen im Beitragsjahr 2022

Das gesamte Beitragsvolumen (Summe aus Eigenbeiträgen/Tilgungen und Zulagen) gibt das Ministerium für das Beitragsjahr 2021 mit 11.262 Millionen Euro an. Dies entspricht einer Verminderung um 3,8 Prozent im Vergleich zum Jahr zuvor.

57,0 (Vorjahre: 56,2; 55,3) Prozent davon – zehn Jahre zuvor waren es noch fast zwei Drittel – gingen auf das Konto der Assekuranz. Etwas über ein Sechstel landete bei den Bausparkassen, ein weiteres gutes Siebtel bei den Kapitalanlagegesellschaften.

Der Anteil der übrigen Kreditinstitute liegt bei etwa einem Fünfzehntel. Dahinter folgen Pensionskassen mit knapp über und die Zusatzversorgungskassen mit knapp unter zwei Prozent.

Bei Versicherern leicht unterdurchschnittlicher Gesamtbeitrag

Ein tiefergehender Blick in die Statistik zeigt große Unterschiede hinsichtlich der durchschnittlichen Gesamtbeiträge je Vertrag bei den verschiedenen Anbietertypen. Über alle Varianten hinweg liegt dieser Wert für das Beitragsjahr 2022 bei 1.104 (Vorjahr: 1.094) Euro. Das bedeutet einen Zuwachs um 0,9 Prozent im Vergleich zum Jahr zuvor.

Der durchschnittliche Sparaufwand pro Vertrag bei den Versicherern ist mit knapp 1.041 Euro leicht unterdurchschnittlich ausgeprägt und der zweitniedrigste unter den aufgelisteten Anbietertypen. Noch niedriger ist der Betrag mit etwa 967,50 Euro bei den übrigen Kreditinstituten. Bei den Kapitalanlagegesellschaften liegt der Wert um sieben Euro höher als bei den Versicherern.

Um rund ein Neuntel über dem Schnitt liegen die Beiträge pro Kontrakt bei den Pensionsfonds. Die Zusatzversorgungskassen liegen um ein gutes Fünftel höher als der Durchschnittsbetrag. Um jeweils mehr als ein Drittel höher als im Schnitt sind die Beiträge pro Vertrag bei den Bausparkassen (fast 1.485 Euro) und bei den Pensionskassen (1.521 Euro).

Riester Durchschnittsbeitrag an Anlagetyp (Bild: Wichert)

Ein ähnliches Bild hatte sich bereits im Beitragsjahr 2010 gezeigt. Als Ursache hatte die Deutsche Rentenversicherung Bund seinerzeit vermutet, dass Zulagenempfänger bei Pensionskassen deutlich höhere Einkommen aufweisen als bei einem Banksparplan oder einer Rentenversicherung (17.2.2014).

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