FWU-Pleite: GDV warnt vor steuerlichen Nachteilen

23.2.2026 – Wenn Kunden des insolventen Lebensversicherers aus der Insolvenzmasse entschädigt werden, so fällt bei Riester- und Rürup-Policen Einkommensteuer an und Riester-Zulagen müssen zurückgezahlt werden. Darauf weist die Versicherungswirtschaft hin und nennt als Ausweg, die erhaltene Entschädigung in einen neuen Vertrag einzuzahlen. Zur Übernahme von Riester-Policen ist nach Behördenangaben die Allianz bereit. Bei Basisrenten seien es die Bayerische und die Zurich.

Für die insolvente FWU Life Insurance Lux S.A. (FLL) hatte das zuständige Bezirksgericht in Luxemburg mit Urteil vom 31. Januar 2025 die gerichtliche Liquidation und Auflösung verkündet. Darauf hat am Freitag der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) hingewiesen.

Wie betroffene Kunden ihre Forderungen anmelden können, ist längst bekannt (VersicherungsJournal 12.3.2025). Nun hat der deutsche Versichererverband die Inhaber von Riester- oder Rürup-Policen vor steuerlichen Nachteilen gewarnt und Lösungen aufgezeigt.

Ohne Handeln drohen negative steuerliche Folgen!

GDV

Zahlungen auf Riester- und Rürup-Policen sind steuerpflichtig

„Ohne Handeln drohen negative steuerliche Folgen!“, warnt der Verband in seiner Information für Betroffene der FWU-Insolvenz. „Sofern Riester- und Basisrentenkunden im Nachgang zu ihrer Forderungsanmeldung Auszahlungen erhalten, ist zu beachten, dass sich dadurch negative steuerliche Folgen ergeben können“, heißt es.

So seien bei einer Auszahlung des Insolvenzverwalters auf einen Riester-Vertrag die bisher gewährten Altersvorsorgezulagen und gegebenenfalls auch ergänzende Steuervorteile (Sonderausgabenabzug) zurückzuzahlen. Kunden mit einem Basisrentenvertrag hätten ihre erhaltenen Zahlungen zu versteuern.

Diese Belastungen „sind aber vermeidbar“, erklärt der GDV. Dazu müssten die betroffenen Versicherungsnehmer die Leistungen aus der Insolvenzmasse innerhalb eines Jahres nach Erhalt bei einem anderen Anbieter einzahlen.

Drei Lebensversicherer bieten Auffanglösungen

„Für eine Einzahlung der aus der Insolvenz resultierenden Auszahlungen kommen grundsätzlich alle Anbieter entsprechender Riester- beziehungsweise Basisrentenverträge in Betracht“, so der Versichererverband. Weil in diesem speziellen Fall ein erheblicher zusätzlicher Aufwand für die Anbieter entstünde, sei es denkbar, dass nicht alle Anbieter zur Aufnahme von FWU-geschädigten Kunden bereit sind.

Für Riester-Renten wird die Allianz Lebensversicherungs-AG als übernahmebereit genannt. Das gelte allerdings nicht für Verträge im Rentenbezug, Direktversicherungen und bei Besonderheiten wie Versorgungsausgleich oder Pfändung, gibt der Versicherer auf einer Informationsseite an.

Basisrenten werden von der BL die Bayerische Lebensversicherung AG und der Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung AG übernommen. Beide Versicherer halten sich zu Einschränkungen bei der Übernahme bedeckt, bieten aber eine persönliche Beratung an, siehe die Informationsseiten der Bayerischen und der Zurich.

Nachträgliche Ergänzung vom 23. Februar 2026, 10.20 Uhr:

In der ursprünglichen Version des Textes war an einigen Stellen fälschlicherweise von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) statt vom GDV die Rede. Dies wurde korrigiert.

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