GOÄ-Novelle: Prognose erwartet Mehrausgaben für privat Krankenversicherte

30.5.2025 – Der von Bundesärztekammer, PKV-Verband und Beihilfe ausgehandelte Entwurf für eine neue Gebührenordnung für Ärzte ist vom Deutschen Ärztetag abgesegnet worden. Von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken wird jetzt erwartet, dass sie auf dieser Grundlage die Novellierung umgehend einleitet. Prognosen zeigen einen Anstieg des PKV-Ausgabevolumens von 13,2 Prozent in den ersten drei Jahren nach dem Inkrafttreten.

Die Abgeordneten des Deutschen Ärztetages haben den Vorstand der Bundesärztekammer beauftragt, den gemeinsam mit dem Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. (PKV-Verband) entwickelten Entwurf für eine neue Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) an das Bundesministerium für Gesundheit zu übergeben.

Dies berichten die Bundesärztekammer und der PKV-Verband in einer gemeinsamen Presseerklärung. Der Beschluss sei ein wichtiges gemeinsames Signal für die Handlungs- und Kompromissfähigkeit der ärztlichen Selbstverwaltung, der privaten Krankenversicherung (PKV) und der Beihilfeträger für eine zukunftsfähige Privatmedizin, heißt es in der Mitteilung.

Das Ziel leistungsgerechter Honorare für Ärzte bei bezahlbaren Beiträgen für privat Versicherte sei zu einem wirksamen Ausgleich gebracht worden. Jetzt sei die Politik in der Verantwortung.

Einigung war Vorbedingung für Novellierung

In der GOÄ ist die Abrechnung privatärztlicher Leistungen geregelt. Die derzeit geltende Fassung stammt überwiegend aus dem Jahr 1982 und wurde 1996 in Teilen novelliert.

Im vergangenen Jahr hatten sich Bundesärztekammer, private Krankenversicherung und Beihilfe auf einen Entwurf für eine Reform der GOÄ geeinigt. Diese Einigung war von der Politik als Vorbedingung für eine Novellierung gefordert worden.

WERBUNG

Weichen für eine moderne privatärztliche Versorgung gestellt

Die derzeit geltende GOÄ sei inzwischen völlig veraltet, heißt es in der Pressemitteilung von Bundesärztekammer und PKV-Verband. In dem gemeinsamen Entwurf habe man das Leistungsverzeichnis umfassend aktualisiert und an die moderne Medizin angepasst.

Digitale Leistungen wie die Nutzung der elektronischen Patientenakte oder telemedizinische Behandlungen werden eigenen Angaben zufolge erstmals systematisch abgebildet. Für alle Ärzte und Patienten schaffe man „deutlich mehr Transparenz und Rechtssicherheit“.

Besonderes Augenmerk habe man auf die ärztliche Zuwendung gelegt. „Sie ist das zentrale Element ärztlichen Handelns und wird in der neuen GOÄ endlich auch entsprechend bewertet“, wird berichtet. Dies komme Patienten wie Ärzten in allen medizinischen Fachgebieten mit Patientenkontakt zugute.

„Gleichzeitig wurden bewährte Prinzipien beibehalten und weiterentwickelt: Die Einzelleistungsvergütung, die Therapiefreiheit, die Offenheit für Innovationen und der Verzicht auf eine Budgetierung – all das bleibt erhalten. Diese Elemente sind aus Sicht der Ärzteschaft zu Recht unverzichtbare Grundlagen einer freiberuflichen ärztlichen Tätigkeit“, heißt es.

Der Entwurf ist mit Blick auf seine finanziellen Auswirkungen auf Basis fundierter Mengen- und Transkodierungsmodelle durchkalkuliert.

Bundesärztekammer und PKV-Verband

Neue GOÄ: finanzielle Auswirkungen

Im Vorfeld war der Entwurf innerhalb der Ärzteschaft kritisiert worden. So bemängelte unter anderem der Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V., dass eine Auswirkungsanalyse fehle. Es wurde befürchtet, dass es zu Benachteiligungen, verdeckten Honorarkürzungen oder Umverteilungen komme. Insgesamt 21 Fachgesellschaften hätten Bedenken angemeldet.

Jetzt heißt es in der Pressemitteilung, der Entwurf sei mit Blick auf seine finanziellen Auswirkungen von Bundesärztekammer und PKV-Verband „unabhängig voneinander und miteinander auf Basis fundierter Mengen- und Transkodierungsmodelle durchkalkuliert“.

„Diese Prognosen sehen übereinstimmend einen Rahmen für den Anstieg des PKV-Ausgabevolumens von 13,2 Prozent in den ersten drei Jahren nach dem Inkrafttreten vor“, wird berichtet. Ein wesentliches Element des Entwurfs sei die Möglichkeit zur kontinuierlichen Weiterentwicklung.

Bundesärztekammer und PKV-Verband haben demnach verabredet, auch nach Übergabe an Bundesgesundheitsministerin Nina Warken „im engen Austausch mit den ärztlichen Berufsverbänden und Fachgesellschaften erforderliche Anpassungen mit Blick auf den medizinischen Fortschritt und die Kostenentwicklung zu prüfen, in den Entwurf einzuarbeiten und dem Verordnungsgeber zu kommunizieren“. Nach Inkrafttreten einer neuen GOÄ werde dies in einer Kommission fortgesetzt.

Wie beurteilen Sie diesen Artikel?
Diese Seite empfehlen